jugendfreundlicher sportverein

Als Sportverein fördern wir seit Jahren den Tennissport und zuletzt auch Boule auf unserer Anlage. Dabei sprechen wir Sportler aus allen Altersklassen an. Jedoch liegt uns die Kinder- und Jugendförderung sehr am Herzen. Deswegen lässt sich der TC 88 Hambrücken e.V. als jugendfreundlicher Sportverein durch die Badische Sportjugend zertifizieren.


Zahlreiche Maßnahmen in unserem Verein sind danach ausgerichtet, die Jugend zu schützen und präventiv tätig zu werden: Wir haben dedizierte und geschulte Ansprechpartner für die Bereiche Suchtprävention, Jugendbeteiligung und Gewaltprävention. Im Rahmen unseres Trainingsangebots sind alle unsere TrainerInnen im Jugendbereich dazu verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorzulegen. Die TrainerInnen unterschreiben ebenfalls unseren Verhaltenskodex. Außerdem veranstaltet der Verein über das Jahr hinweg unterschiedliche Aktionen zur Aufklärung und Prävention für alle Vereinsmitglieder.


Weitere Informationen über die angestrebte Zertifizierung findet sich auf der Seite der Badischen Sportjugend.

kontaktiert uns

Christian Drexler

verantwortlich für Suchtprävention beim TC88 Hambrücken e.V.

Stefan Meinke

verantwortlich für Jugendbeteiligung beim TC88 Hambrücken e.V.

 


Martina Wagner

verantwortlich für Gewaltprävention beim

TC88 Hambrücken e.V.

Vertraulichkeit – vor allem im Bereich der Gewaltprävention – ist sehr wichtig.

 

Bei jeglichem Anliegen zu diesem Thema kannst du dich direkt bei Martina Wagner

unter der folgenden – VERTRAULICHEN – E-Mailadresse wenden: tc88gewaltpraevention@gmail.com

 

Martina wird sich dem Anliegen annehmen und bei dir zurückmelden!


Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen im TC 88 Hambrücken

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz des Wohlbefindens von Kindern Jugendlichen und Erwachsenen, als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht.


1. Verantwortungsbewusstsein
Mit meiner Tätigkeit im Verband übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Ich nehme die mir übertragene Aufsichtspflicht ernst und handle bewusst in dem Sinne, Gefährdungen für das Wohl der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen zu vermeiden bzw. abzuwenden. Selbstverständlich handle ich stets unter Beachtung aktuell gültiger Jugendschutzvorschriften.


2. Transparenz
Im Umgang mit Minderjährigen schaffe ich in allen Situationen die größtmögliche Transparenz, um den Sportler/innen und Sorgeberechtigten Sicherheit zu geben und Vertrauen zu bilden. Ich nutze das „Sechs-Augen-Prinzip“ * oder ersatzweise das „Prinzip der offenen Tür“ **, besonders bei: Einzeltrainings, Fahrten zum Training / Wettkampf, Trainingslagern, usw.


3. Körperkontakt
Den Körperkontakt (Hilfestellungen, Trösten, Gratulationen, Verletzungen etc.) beschränke ich auf das aus sportlicher und pädagogischer Sicht angebrachte Maß und achte darauf, dass er von den Sportler*innen gewollt und ihnen nicht unangenehm ist. Zusätzlich kündige ich Hilfestellungen an und begründe ihre Notwendigkeit, um der Person vorab die Möglichkeit zu geben sich dagegen auszusprechen. Die individuelle Grenze der einzelnen Person respektiere ich und unterlasse auch Handlungen unverzüglich, wenn ich unausgesprochenes Unwohlsein wahrnehme.


4. Duschen und Umkleiden
Ich ziehe mich nicht mit den Sportler*innen gemeinsam um und gehe auch nicht mit ihnen zusammen duschen. Ist ein Betreten der Umkleidekabinen erforderlich, klopfe ich vorher an, warte auf das Einverständnis und bitte die Kinder, sich etwas überzuziehen. Das Betreten der Umkleidekabine sollte nur durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Wenn es keine separaten Umkleidemöglichkeiten für die Betreuungspersonen gibt, nutze ich die Umkleidekabine nur als Wechselkabine vor oder nach den Sportlern/Sportlerinnen.


5. Übernachtungssituationen
Bei Übernachtungen (im Rahmen eines Lehrgangs einer Wettkampffahrt usw.) schlafe ich grundsätzlich nicht im selben Zimmer wie die Teilnehmer/innen. Mädchen und Jungen werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Beim Betreten der Schlafräume achte ich auf die Privatsphäre der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen (immer anklopfen).


6. Mitnahme in den Privatbereich
Ich nehme keine Kinder/Jugendlichen, für die eine Aufsichtspflicht im Rahmen meiner Tätigkeit im Verband besteht, alleine in meinen privaten Bereich (Haus/Wohnung, Garten, Hotelzimmer etc.) mit, wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten gibt (auch hier: „SechsAugen-Prinzip“).


7. Gleichbehandlung der Sportler*innen
Alle Sportler/innen behandle ich gleich. Meine Zuwendung und Aufmerksamkeiten (Geschenke, Spitznamen etc.) überschreiten das pädagogisch sinnvolle Maß nicht und werden gleich und nachvollziehbar unter allen mir anvertrauten (minderjährigen) Sportler/innen verteilt.


8. Kommunikation
Die Kommunikation in schriftlich- und mündlicher Form mit den Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, sollte sich inhaltlich auf Themen konzentrieren, die den Sportbetrieb betreffen. Ich teile keine privaten Geheimnisse oder vertraulichen Informationen mit den (minderjährigen) Sportler/innen.


9. Datenschutz und Bildmaterial
Mit den privaten Daten der Sportler/innen gehe ich verantwortungsvoll um und gebe diese grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke etc. weiter, es sei denn es besteht eine diesbezügliche Absprache (mit den Sorgeberechtigten). Ebenso fertige ich keine Aufnahmen von Sportler*innen in unangemessenen Situationen (Bekleidung/Posen) an oder verbreite gegen deren Willen Bildmaterial. Ich zeige und verbreite den mir anvertrauen Sportler*innen kein Bild- und Video-Material mit anzüglichem Inhalt.


10. Sprachgebrauch
Ich achte auf meinen Sprachgebrauch, indem ich keine diskriminierende Sprache verwende - in welcher Form auch immer. Ich nutze keine sexualisierten Begriffe und finde eine angemessene Wortwahl, z.B. um meinem Ärger Luft zu machen.


11. Grenzen
Ich respektiere die persönlichen Grenzen aller mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen und eröffne den Raum für Widerspruch („Nein heißt Nein“).


12. Abweichung von den Verhaltensregeln
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainer*in, Betreuer*in oder Mitarbeiter*in abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Nur wenn ein beidseitiges Einvernehmen über das sinnvolle und notwendige Abweichen von der anerkannten Regel besteht, handle ich danach.


13. Einschreiten und melden im Konflikt- und Verdachtsfall
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität, deshalb schreite ich im akuten Gefährdungsmoment aktiv ein. Sollte ich Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb des Vereines/Verbandes gegen diese Regeln verstoßen wird, oder es Anhaltspunkte gibt, dass in irgendeiner Weise das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, wende ich mich an unten genannten Ansprechpersonen.